Wahlen

Bundestagswahl 2025

Antragsformular - frühere Wohnung oder früherer gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland 

Dieses Antragsformular ist zu verwenden, wenn Sie nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt.

Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller unterzeichnet sein und postalisch im Original oder per Fax, E-Mail oder sonstiger dokumentierbarer elektronischer Übermittlung an die zuständige Gemeindebehörde übermittelt werden.
(Rechtsgrundlage: § 18 Absatz 4, § 88 Absatz 3 Bundeswahlordnung)

Antragsformular - Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen

Dieses Antragsformular ist zu verwenden, wenn Sie aus anderen Gründen persönliche und unmittelbare Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller unterzeichnet sein und der zuständigen Gemeinde im Original übermittelt werden. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.
(Rechtsgrundlage: § 18 Absatz 5, § 88 Absatz 3 Bundeswahlordnung)

Weitere Informationen finden Sie hier!

  • Antragsformular = Rückseite der Wahlbenachrichtigung 

  •  Online-Antrag über das Internet 

  •  per Mail an wahlen(at)st-georgen.de oder per Brief unter Angabe von Vor-/Nachname, Adresse und Geburtsdatum und mit Angabe der Wähler- und Wahlbezirksnummer 

  • persönlich im Einwohnermeldeamt, Zimmer 002, Hauptstraße 9, 78112 St. Georgen im Schwarzwald (Öffnungszeiten)
    Es besteht die Möglichkeit, an Ort und Stelle die Unterlagen auszufüllen und abzugeben. 
    Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!

Den Antrag kann jeder Wahlberechtigte (m/w/d) nur für sich selbst stellen. Wer den Antrag für eine andere Person stellt oder die Briefwahlunterlagen für eine andere Person abholen will, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er/sie dazu berechtigt ist.

Letzter Termin für die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen ist Freitag, 21.02.2025, 15:00 Uhr. Bitte beachten: Da eine Zustellung mit der Post dann aus Zeitgründen allerdings nicht mehr sinnvoll wäre, sollten die Unterlagen rechtszeitig zuvor am besten schon beantragt/persönlich abgeholt werden.

Die Briefwahlunterlagen stehen den Gemeinden ab der Kalenderwoche 7 zur Verfügung und können erst ab diesem Zeitpunkt versendet werden. Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden auf dem Postweg übersandt oder bei persönlicher Antragstellung sofort ausgehändigt. 

Aufgrund rechtlicher Fristen wird der Briefwahlzeitraum auf etwa zwei Wochen begrenzt sein. Die Stadtverwaltung St. Georgen im Schwarzwald, Einwohnermeldeamt, wird mit entsprechenden Wahlkabinen ausgestattet sein, um die Briefwahl bei persönlicher Beantragung direkt vor Ort durchführen und die ausgefüllten Briefwahlunterlagen abgeben zu können.

Ansonsten müssen die ausgefüllten Briefwahlunterlagen spätestens am Wahlsonntag, 23. Februar 2025, bis 18.00 Uhr im Briefkasten der Stadtverwaltung St. Georgen im Schwarzwald, Hauptstr. 9 in 78112 St. Georgen im Schwarzwald vorliegen. Briefwähler werden gebeten, beim Versand die Postlaufzeit zu beachten.

Informationen in Leichter Sprache zu Wahlen, Demokratie und Gesetzen erhalten Sie auf der Homepage der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg.

Homepage - Leichte Sprache

Bürgermeisterwahl am 05.05.2024

Am 5. Mai 2024 fand die Bürgermeisterwahl statt: Michael Rieger wurde mit 99,48% im Amt bestätigt.

Wahlergebnisse