Wahlen

Europa- und Kommunalwahlen 2024

Am 9. Juni 2024 finden die Europa-, die Gemeinderats- und die Ortschaftsratswahlen statt. Hierfür erhalten alle Wahlberechtigten Anfang Mai 2024 ihre Wahlbenachrichtigung. Ebenfalls ab Anfang Mai 2024 kann hier Briefwahl beantragt werden.

Europawahl

Gewählt werden die Mitglieder des Europäischen Parlaments. Auf dem Stimmzettel kann eine Stimme abgegeben werden. Wahlberechtigt sind alle Deutschen ab 16 Jahren sowie auf Antrag alle Unionsbürger ab 16 Jahren. Ehemalige St. Georgener Bürgerinnen und Bürger, die im Ausland leben, können ebenfalls die Aufnahme ins Wählerverzeichnis beantragen. Weitere ausführliche Informationen erhalten Sie unter www.bundeswahlleiterin.de

Kommunalwahlen

Gemeinderatswahl
Gewählt werden 22 Mitgliederinnen und Mitglieder des St. Georgener Gemeinderats. Wahlberechtigt sind alle Deutschen und Unionsbürger ab 16 Jahren, die am Wahltag seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in St. Georgen im Schwarzwald haben.

Ortschaftsratswahlen
Gewählt werden die Mitgliederinnen und Mitglieder des Ortschaftsrates Peterzell (10 Mitglieder), Langenschiltach und Brigach (jeweils 8 Mitglieder) und Oberkirnach und Stockburg (6 Mitglieder). Wahlberechtigt sind alle Deutschen und Unionsbürger ab 16 Jahren, die am Wahltag seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in der jeweiligen Ortschaft haben.

Alle wichtigen Informationen können Sie der Wahlbekanntmachung vom 30.01.2024 entnehmen.

Weitere allgemeine Informationen zu Kommunalwahlen finden Sie auch auf den Seiten der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg unter www.kommunalwahl-bw.de

  • Antragsformular = Rückseite der Wahlbenachrichtigung 
     
  • Online-Antrag über das Internet
     
  • per Mail an wahlen(at)st-georgen.de oder per Brief unter Angabe von Vor-/Nachname, Adresse und Geburtsdatum und mit Angabe der Wähler- und Wahlbezirksnummer 
     
  • persönlich im Einwohnermeldeamt, Zimmer 002, Hauptstraße 9, 78112 St. Georgen im Schwarzwald (Öffnungszeiten)
    Es besteht die Möglichkeit, an Ort und Stelle die Unterlagen auszufüllen und abzugeben. 

Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!

Den Antrag kann jeder Wahlberechtigte (m/w/d) nur für sich selbst stellen. Wer den Antrag für eine andere Person stellt oder die Briefwahlunterlagen für eine andere Person abholen will, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er/sie dazu berechtigt ist.

Letzter Termin für die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen ist Freitag, 07.06.2024, 18:00 Uhr. Bitte beachten: Da eine Zustellung mit der Post dann aus Zeitgründen allerdings nicht mehr sinnvoll wäre, sollten die Unterlagen rechtszeitig zuvor am besten schon beantragt/persönlich abgeholt werden.

Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens am Wahltag, Sonntag 09.06.2024, 18:00 Uhr, bei der Stadtverwaltung St. Georgen im Schwarzwald, Wahlamt, Hauptstraße 9, 78112 St. Georgen im Schwarzwald abgegeben bzw. in den Briefkasten eingeworfen werden! 

Bitte fordern Sie Ihre Briefwahlunterlagen möglichst frühzeitig an. Sowohl die Übersendung der Unterlagen an Sie als auch die Rücksendung des Wahlbriefs können einige Zeit dauern.

In St. Georgen im Schwarzwald wird im Rahmen der Wahl zum Europäischen Parlament 2024 eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt. Der Wahlbezirk 10411 – Brigachhaus – ist als Stichprobenwahlbezirk ausgewählt worden. In diesem Wahllokal sind für wahlstatistische Auszählungen ausschließlich und verpflichtend Stimmzettel zu verwenden, auf denen Geschlecht und Geburtsjahr (in 6 Gruppen) vermerkt sind.

Das Verfahren ist in dem Gesetz über die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Wahlstatistikgesetz – WstatG) vom 21. Mai 1999 (BGBl. S 1023), das zuletzt durch Artikel 1a des Gesetzes vom 27. April 2013 (BGBl. I S. 962) geändert worden ist, geregelt und zugelassen. Beim Verwenden dieser Stimmzettel bleibt das Wahlgeheimnis gewahrt.

Am Wahltag liegen im Wahlbezirk informative Faltblätter zur Mitnahme sowie das Wahlstatistikgesetz zur Ansicht bereit. Dieses Gesetz und weitere Informationen sind auch im Internetangebot der Bundeswahlleiterin abrufbar unter www.bundeswahlleiterin.de im Bereich „Europawahl“ unter „Rechtsgrundlagen“.

Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und der Wahl des Gemeinderats, des Ortschaftsrats, der Wahl des Kreistags am 09.06.2024 (Nr. 5 Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl -)

Zur Wahl der Abgeordneten des 10. Europäischen Parlaments in der Bundesrepublik Deutschland am 9. Juni 2024 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man wegen schlechten Sehens die Wahlunterlagen selbst nicht lesen kann?

Für die Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024 haben blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte die Möglichkeit zur barrierefreien Teilhabe. Dazu werden von den Blinden- und Sehbehindertenverbänden kostenfrei eine spezielle Stimmzettelschablone und eine vorgelesene Beschreibung des vollständigen Stimmzettelinhalts als aufgesprochene CD-Version zur Verfügung gestellt. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie eine Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122 (Festnetznummer Deutsche Telekom).

Ab Ende April 2024 besteht auch die Möglichkeit, vom Deutschen Blinden- und Seh-behindertenverband e.V. Informationen zu den Stimmzettelinhalten barrierefrei im Internet unter https://www.dbsv.org/wahlen sowie telefonisch unter 0800 00 09 67 10 (gebührenfrei) zu erhalten.

Informationen in Leichter Sprache zu Wahlen, Demokratie und Gesetzen erhalten Sie auf der Homepage der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg.

Homepage - Leichte Sprache

Kommunalwahlen in Baden-Württemberg: "So wählt man richtig!"

Ein kurzer Film der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg

Alle wichtigen Informationen können Sie der Wahlbekanntmachung vom 30.01.2024 entnehmen.

In diesem Jahr steht den Parteien und Wählervereinigungen erstmals die Parteienkomponente der Firma vote-it zur Verfügung. Damit lassen sich die Daten von Kandidaten und Vertrauenspersonen erfassen und speichern. Alle erforderlichen Formulare lassen sich bequem ausdrucken. Darüber hinaus können die Daten dem Wahlamt zusätzlich zur Weiterverarbeitung digital zur Verfügung gestellt werden. Für die Nutzung ist eine einmalige, kostenlose Registrierung notwendig. Das Portal ist über nachfolgenden Link erreichbar:

Votemanager - Parteienkomponente

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an wahlen@st-georgen.de oder Tel. +49 7724 87-149

Bürgermeisterwahl am 05.05.2024