Bürgermeister-Stellvertreter:
1. Stellvertreter: König, Hedwig
2. Stellvertreter: Rodgers, Beate
3. Stellvertreter: Fichter, Peter
Eine Übersicht zu den Sitzungen der Gremien, den öffentichen Bekanntmachungen und Niederschriften erhalten Sie in unserem Bürgerinformationssystem.
Der Gemeinderat ist ein Verwaltungsorgan und vertritt die Bürger und Bürgerinnen der Gemeinde.
Der Gemeinderat
Das Wahlgebiet für die Gemeinderatswahlen ist die gesamte Gemeinde.
Die Anzahl der Gemeinderatsmitglieder richtet sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinde.
Es sind zwischen acht und 60 Gemeinderäte.
In Städten führen die Mitglieder der Gemeinderäte die Bezeichnung Stadtrat.
Die Mitglieder des Gemeinderates sind wie Parlamentsabgeordnete verpflichtet, im Rahmen der Gesetze und nach ihrer freien, vom öffentlichen Wohl bestimmten Überzeugung zu entscheiden.
Sie sind an keine Aufträge gebunden. Ihr Mandat ist also nicht imperativ.
Die Gemeinderäte in Baden-Württemberg sind ehrenamtlich tätig.
Sie erhalten eine Entschädigung für ihren Verdienstausfall und Auslagenersatz.
Durch Satzung kann auch eine pauschale Abgeltung durch eine Aufwandsentschädigung vorgesehen werden.
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
Stand: 06.11.2023
Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg