Der Haushaltsplan enthält alle Erträge und Aufwendungen einer Kommune und gibt über die gesamte Finanzsituation der Stadt Auskunft.
Der Haushaltsplan ist in einen Ergebnis- und einen Finanzhaushalt gegliedert. Im Ergebnishaushalt werden die Erträge und Aufwendungen dargestellt. Er entspricht der kaufm. Gewinn- und Verlustrechnung und stellt die Ertragslage dar. Im Finanzhaushalt werden die Ein- und Auszahlungen dargestellt. Hier wird u.a. auch die Liquiditätslage dargestellt. Er besteht aus Ein- und Auszahlungen für lfd. Verwaltungstätigkeit, Investitionstätigkeit (hier sind die Investitionen dargestellt) und der Finanzierungstätigkeit (Aufnahme und Tilgung von Krediten).
Der Haushaltsplan dient als Grundlage für das wirtschaftliche, kommunal- und finanzpolitische Handeln der Kommune.
Der Haushaltsplan besteht aus:
Dem Haushaltsplan sind gem. § 1 Abs. 3 GemHVO beizufügen: