Neue Grundsteuer: Informationen zur neuen Berechnung
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Alle Kommunen, so auch St. Georgen, sind verpflichtet, die Grundsteuer ab 2025 nach der neuen Berechnungsart zu erheben.
Die neue Grundsteuer wird ab dem 1. Januar 2025 erhoben. "Neu" ist die Grundsteuer deshalb, weil sie bundesweit geändert wurde. Alle Kommunen, so auch St. Georgen, sind damit verpflichtet, die Grundsteuer nach der neuen Berechnungsart zu erheben.
Wie die Berechnung erfolgt, kann hier nachgelesen werden: https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/steuern/grundsteuer/faq-zur-grundsteuer
Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für die Kommune. Über diese Einnahmen werden Leistungen der Stadt für die Bürger:innen finanziert, wie z.B. Kindertagesstätten, Baumaßnahmen, öffentliche Infrastruktur, Hallenbad und vieles mehr.
Mit der Grundsteuerreform haben wir als Stadtverwaltung den Hebesatz – den Faktor in der Berechnung, der von der Kommune festgelegt wird – so angepasst, dass die Stadt in etwa dieselben Grundsteuer-Einnahmen hat wie vor der Reform. Wir haben die Situation folglich nicht dazu genutzt, um durch die Reform mehr Einnahmen zu generieren. Das Prozedere wurde bei einer öffentlicher Gemeinderatssitzung ausführlich vorgestellt. Wir konnten und können aber nicht verhindern, dass es durch die neue Art der Berechnung zum Teil große Veränderungen in der Gebühr – nach oben wie auch nach unten – gibt.
Die Grundsteuerbescheide werden aktuell direkt vom Rechenzentrum verschickt. Es kann somit vorkommen, dass bei verschiedenen Grundstücken die Bescheide zu unterschiedlichen Zeitpunkten zugestellt werden.
Grundstückseigentümer haben grundsätzlich das Recht, Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid einzulegen. Hierbei ist Folgendes zu beachten:
a) Sind Sie mit dem Grundlagenbescheid des Finanzamtes (Grundsteuermessbescheid) nicht einverstanden, so ist der Einspruch gegen diesen Bescheid beim Finanzamt einzulegen. Sollte der Einspruch beim Finanzamt gegen den Grundsteuerwert- und Messbescheid erfolgreich sein, ist die Stadt später verpflichtet, den Grundsteuerbescheid entsprechend zu ändern.
b) Stimmt der Grundsteuerbescheid wegen einer falschen Berechnung nicht, können Sie Widerspruch bei der Stadt St. Georgen einlegen.
Eine Übersicht und Antworten auf viele weitere Fragen gibt es hier: https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/steuern/grundsteuer/faq-zur-grundsteuer