Die Bundestagswahl zum 21. Deutschen Bundestag findet am Sonntag, 23. Februar 2025, statt. Die Stadtverwaltung St. Georgen bittet die Bürgerinnen und Bürger folgende Hinweise zu beachten:

Wahlberechtigt ist, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und seit mindestens drei Monaten, also seit dem 23.11.2024 in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Deutsche wahlberechtigt, die im Ausland leben. 

Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis einer Gemeinde eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Von Amts wegen werden alle Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis der Gemeinde ihrer Wohnung (Inhaber mehrerer Wohnungen der Gemeinde, in der sie die Hauptwohnung innehaben) eingetragen, in der sie am 12.01.2025 bei der Meldebehörde gemeldet sind.

Die Wahlbenachrichtigungen werden ab Mitte Januar vom Rechenzentrum gedruckt und durch die Deutsche Post AG zugestellt. Somit können alle Wahlberechtigten ab der 4. Kalenderwoche (20. Januar 2025) mit dem Erhalt der Wahlberechtigung rechnen. 
Wer bis zum 2. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, soll sich bitte mit dem Einwohnermeldeamt/Wahlamt in Verbindung setzen.

Von Montag, 3. Februar 2025, bis Freitag, 7. Februar 2025, besteht zu den regulären Öffnungszeiten die Möglichkeit, bei der Stadtverwaltung St. Georgen im Schwarzwald, Hauptstraße 9, Einwohnermeldeamt, Zimmer 002, 78112 St. Georgen im Schwarzwald, Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen.

Wer persönlich nicht an der Wahl in seinem Wahlbezirk bzw. Wahlraum teilnehmen kann, hat die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen. Ein Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt. Der Wahlschein kann auch ohne Verwendung dieses Vordrucks persönlich – nicht fernmündlich –, schriftlich, elektronisch (Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung des unterzeichneten Wahlscheinantrages an die Stadtverwaltung St. Georgen im Schwarzwald gestellt werden.

Die Briefwahl kann auch online beantragt werden. Auf der Homepage der Stadt St. Georgen unter www.st-georgen.de/wahlen ist ein Link zur Beantragung der Briefwahl hinterlegt. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich zudem ein QR-Code für die Online-Beantragung.

Wahlscheinanträge können bis Freitag, 21. Februar 2025, 15.00 Uhr, bei der Stadtverwaltung St. Georgen im Schwarzwald, Hauptstr. 9, Einwohnermeldeamt, Zimmer 002, 78112 St. Georgen im Schwarzwald, gestellt oder elektronisch beantragt werden. Bei elektronischer Beantragung ist zu beachten, dass die Briefwahlunterlagen dem Antragsteller noch rechtzeitig per Post zugesandt werden können. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr gestellt werden.

Die Briefwahlunterlagen stehen den Gemeinden ab der Kalenderwoche 7 zur Verfügung und können erst ab diesem Zeitpunkt versendet werden. Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden auf dem Postweg übersandt oder bei persönlicher Antragstellung sofort ausgehändigt. 

Aufgrund rechtlicher Fristen wird der Briefwahlzeitraum auf etwa zwei Wochen begrenzt sein. Die Stadtverwaltung St. Georgen im Schwarzwald, Einwohnermeldeamt, wird mit entsprechenden Wahlkabinen ausgestattet sein, um die Briefwahl bei persönlicher Beantragung direkt vor Ort durchführen und die ausgefüllten Briefwahlunterlagen abgeben zu können.

Ansonsten müssen die ausgefüllten Briefwahlunterlagen spätestens am Wahlsonntag, 23. Februar 2025, bis 18.00 Uhr im Briefkasten der Stadtverwaltung St. Georgen im Schwarzwald, Hauptstr. 9 in 78112 St. Georgen im Schwarzwald vorliegen. Briefwähler werden gebeten, beim Versand die Postlaufzeit zu beachten.

Weitere Informationen sind unter www.st-georgen.de/wahlen, beim Einwohnermeldeamt unter Telefon 07724/87193 oder beim Wahlamt unter Telefon 07724/87149 erhältlich.