Vergnügungssteuer - Umsätze angeben

Die Vergnügungsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Steuergegenstand ist der finanzielle Aufwand für Vergnügungen. Vergnügungsteuern sind vor allem die Besteuerung von beispielsweise Spielautomaten (Spielgerätesteuer).

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Kommunalabgabegesetz Baden-Württemberg