Beratung in allen Fragen rund um Schwangerschaft, Familie und finanzielle Unterstützungsmöglichkeitene einschließlich Mediation. Außerdem führen wir Beratungen gem. §5 und §6 SchKG durch. Ein Beratungsschein gem. §7 SchKG wird ausgestellt,
In der Migrationsberatung für Erwachsene, Beratung neu zugewanderte ab 27 Jahren und Kinder bis 12 Jahren. In der Migrationsberatung für jugendliche Zuwanderer beraten wir junge Erwachsene von 12 bis 27 Jahren.
Wir beraten unabhängig von Herkunft, Religion, geschlecht und sozialen Status - natürlich kostenlos und vertraulich.
Termin nach Vereinbarung.