Für die Kommunalwahlen werden an alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger die Stimmzettel vorab per Post zugestellt. Die Wahlberechtigten sollen bitte von der Möglichkeit Gebrauch machen, die Stimmzettel zu Hause auszufüllen. Für die Stimmabgabe im Wahllokal sollen bitte die Wahlbenachrichtigung, der Personalausweis oder Reisepass und die ausgefüllten Stimmzettel mitgebracht werden. Im Wahllokal werden dann noch die Stimmzettelumschläge für die Stimmabgabe ausgehändigt.

Die Stimmzettel für die Europawahl erhalten alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger am Wahltag direkt im jeweiligen Wahllokal.

Bei den zugstellten Stimmzetteln handelt es sich nicht um Briefwahlunterlagen. Briefwahlunterlagen werden auf Antrag mit gesonderter Post zugestellt.

Wer persönlich nicht an der Wahl in seinem Wahlbezirk bzw. Wahlraum teilnehmen kann, hat die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen. Ein Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt. Der Wahlschein kann auch ohne Verwendung dieses Vordrucks persönlich – nicht fernmündlich – schriftlich oder durch Rücksendung des unterzeichneten Wahlscheinantrages an das Rathaus St. Georgen gestellt werden.

Die Briefwahl kann auch online beantragt werden. Auf der Website der Stadt St. Georgen unter www.st-georgen.de/wahlen ist ein Link zur Beantragung der Briefwahl hinterlegt. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich zudem ein QR-Code, der eingescannt werden kann, um direkt zum Internetwahlantrag weitergeleitet zu werden.

Wahlscheinanträge können bis Freitag, 7. Juni, 18.00 Uhr, beim Rathaus, Hauptstr. 9, Einwohnermeldeamt, Zimmer 002, 78112 St. Georgen, gestellt werden. Bei elektronischer Beantragung ist zu beachten, dass die Briefwahlunterlagen dem Antragsteller noch rechtzeitig per Post zugesandt werden können. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr gestellt werden.

Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden auf dem Postweg übersandt oder bei persönlicher Antragstellung sofort ausgehändigt. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahlsonntag, 9. Juni, bis 18.00 Uhr im Briefkasten des Rathauses, Hauptstr. 9 in St. Georgen vorliegen. Briefwähler werden gebeten, beim Versand die Postlaufzeit zu beachten.